Widerrufsrecht (früher Rückgaberecht)
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Ab dem 13. Juni 2014 tritt eine neues, von der EU beschlossenes Widerrufsrecht in kraft. Es ersetzt das alte Rückgaberecht. Dies ist aber nur formal und ändert nichts am Service von
Northern Lights Flutes.
Eine neue Vorschrift obliegt in einem Formular, welches ich als E-Mail anbiete, um den Wiederruf zu vollführen. Dafür bitte auf diesen Link klicken:
Eine Bambusflöte kann 14 Tage nach dem Kauf, ohne Angabe von Gründen, zurückgegeben werden. Der volle Kaufpreis des Instruments wird nach dessen Eintreffen bei mir, auf das Konto des
Käufers per Banküberweisung zurück überwiesen, wenn das Instrument unbeschädigt ist. Zudem überweise ich die von mir erhobenen Versandkosten.
Ein Widerruf kann als interne Gutschrift gewählt werden, d. h. ich rechne den Kaufpreis der zurückgegebenen Flöte auf den Kauf einer neunen, anderen Flöte an, oder ich überweise den
Kaufpreis auf dein Konto zurück.
- Verpacken einer Flöte für den Rückweg: Eine Flöte muss so verpackt sein, dass sie auf dem Postweg nach besten Ermessen keinen Schaden nimmt. Eine Flöte darf nie mit Zeitungspapier als
Material verpackt sein. Die Verdünner der Druckerschwärze verbleiben auf Dauer im Bambusrohr und machen die Flöte unverkäuflich. Folglich wird auch keine Ersatzleistung gezahlt.
- Gutes Verpackungsmaterial ist, wenn eine Flöte in eine Küchenpapier (Synonym Zewa) plus Wellpappe z. B. eingepackt ist. Sie sollte weich aber sicher, d. h. ohne im Karton hin und her zu
schleudern verpackt sein, um Schäden auszuschließen.
Schäden
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Hat der Käufer Schäden am Instrument zu verantworten, die es zur B-Ware machen, und damit die Bambusflöte unbrauchbar machen, wie zum Beispiel Risse oder extreme Kratzer durch
falsche Handhabung (z. B. Verbiss durch einen Hund), so können diese nicht ersetzt werden.
Schäden durch den Postweg
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Ist ein Instrument auf dem Hinweg zum Kunden durch den Postweg zerstört oder verloren gegangen, ersetze ich die Bambusflöte. Hierbei bleibt zu berücksichtigen, dass jede Bambusflöte ein
Unikat ist und somit nur entsprechend der Bestellung ersetzt werden kann. Nachweis erforderlich.
Keine Rücknahme
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Ist eine Bambusflöte mit einem speziellen Wunsch-design, einer Widmung oder dem Namen des Besitzers signiert, gibt es kein Widerrufsrecht, da man dieses Instrument aus verständlichem
Grund nicht weiterverkaufen kann.
Bambus
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Bambushalme stehen oft dicht nebeneinander. Während der Wind sie bewegt kommt es bei nahezu jedem Stück Bambus zu Oberflächennarben. Diese können sich in schönen Verfärbungen oder in
Kratzspuren zeigen. Sie sind daher kein Reklamationsgrund, sondern Zeichen einer besonderen Kommunikation. Wollte man diese Effekte ausschließen, könnte man keine Bambusflöten
bauen.
Fotos
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Da es technisch unmöglich ist, absolut naturgetreue Farben der Produktfotos für jede Art der Wiedergabe (Monitore etc.) herzustellen, geben die Bilder die Farben so
identisch wie möglich wieder. Auch ist es nicht möglich, alle Details zu zeigen.
Schlusswort
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Es ist mir eine große Freude Bambusflöten zu bauen. Ich hoffe, dieses Glück überträgt sich auf die Menschen, die ein Instrument von mir erwerben. Sollte es doch einmal Probleme oder gar
Ärger geben, liegt mir eine gütliche Einigung sehr am Herzen. Manchmal braucht es nur einen Rat und schon geht das, was zuvor als unvorstellbar erschien. Ich helfe gerne.